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Verfasst von: Patrick Brunmayr am 06.08.2009 08:11
 


THEMA:  EDV Dienstleistung an Unternehmen als Privatperson

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich bekommen immer wieder von Firmen Anfragen für EDV Dienstleistungen. Es handelt sich meistens um Programmierprojekte. Ich bin derzeit in einem festen Dienstverhältnis. Es sind daher einige Fragen aufgetaucht die mich sehr interessieren würden?

1. Darf ich als Privatperson EDV Dienstleistungen anbieten da das EDV Gewerbe ja ein freies Gewerbe ist?

2. Wie verechne ich dem Unternehmen meine Leistungen damit es für mich und das Unternehmen

keinerlei Probleme gibt?

3. Darf ich als Privatperson eine Rechnung an ein Unternehmen stellen?

3. Wie muss ich meine Einkünfte versteuern da ich ja bereits Einkünfte aus einem festen Dienstverhältnis habe?

4. Muss ich extra SVA zahlen?

Mich würde interessieren wie man das am besten macht?

 

 

Mfg

 

 

 

 

 

 

Verfasst von: Gast am 06.08.2009 08:47
 


THEMA:  RE: EDV Dienstleistung an Unternehmen als Privatperson
1. freies Gewerbe bedeutet, dass es keine besonderen Zugangsvoraussetzungen (Prüfung etc.) gibt. Eine Gewerbeanmeldung ist aber trotzdem notwendig. genauer Infos: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=225098&DstID=6155 2. Sie haben dem Unternehmer eine ordnungsgemäße Rechnung zu legen. Bei Umsätzen bis €30.000,-- pro Jahr sind Sie Kleinunternehmer, Sie dürfen keine USt. in Rechnung stellen. Auf die Kleinunternehmerregelung kann aber auch verzichtet werden. 3. Wenn Sie EDV-Dienstleistung selbständig, wiederholt erbringen, dann sind sie Unternehmer und keine Privatperson mehr. 4. Die Einkünfte stellen Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar. Diese sind zusammen mit ihren unselbständigen Einkünfte zu versteuern. Bis zu einem Betrag von € 730,-- (Gewinn) fällt keine ESt. an. 5. GSVG-Beiträge müssen bezahlt werden, sofern sie eine Grenze von € 4.292,88 (Gewinn) pro Jahr überschreiten. Eine weitere genauere Beratung durch einen Steuerberater in Ihrer Nähe ist anzuraten. MfG Mag.(FH) Natalie Hintner
Verfasst von: Patrick Brunmayr am 06.08.2009 09:13
 


THEMA:  RE: EDV Dienstleistung an Unternehmen als Privatperson
Vielen Dank für die Schnelle Antwort Muss ich bei der Einkommensteuererklärung nur die Beträge aus der selbständigen Tätigkeit versteuern oder auch die Einkünfte aus der Festanstellung. Im Endeffekt würde ich ja dann 2 mal Steuern zahlen. Für Kleinunternehmer reicht wohl eine simple Einnahmen und Ausgabenrechnung für den Steuerberater? Mfg
Verfasst von: Gast am 06.08.2009 09:38
 


THEMA:  RE: EDV Dienstleistung an Unternehmen als Privatperson
Sie müssen beide Einkunftsarten in einer Einkommensteuererklärung versteuern, einmal liegen Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit vor, einmal aus Gewerbebetrieb. Die beiden Einkunftsarten werden zusammengezählt und dem Einkommensteuertarif unterworfen. Ja, eine simple E-/A-Rechnung ist ausreichend. Mfg Natalie Hintner
Verfasst von: Patrick Brunmayr am 06.08.2009 09:44
 


THEMA:  RE: EDV Dienstleistung an Unternehmen als Privatperson
Danke sehr Was ich noch nicht ganz verstehe ist dass ja im Endeffekt mein Gehalt von meinem Arbeitgeber bereits versteuert wurde. Somit würde ich ja 2 mal dann steuern zahlen bzw. wie weiß das Finanzamt welche Beträge bereits versteuert wurden und welche nicht? Denn 2 mal Steuern zahlen wäre nicht fein.
Verfasst von: Gast am 06.08.2009 09:49
 


THEMA:  RE: EDV Dienstleistung an Unternehmen als Privatperson
Von ihrem Gehalt wird Lohnsteuer einbehalten, diese Lohnsteuer ist dann auf die gesamte Einkommensteuer anrechenbar, dh. sie bezahlten dann nur mehr die Steuer für die gewerbliche Tätigkeit nach.
Verfasst von: Patrick Brunmayr am 06.08.2009 09:52
 


THEMA:  RE: EDV Dienstleistung an Unternehmen als Privatperson
Vielen Dank für die Hilfe. Eine positive Bewertung habe ich auf Ihrem Profil hinterlassen!
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