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Verfasst von: s. posinger am 17.11.2004 13:32
 


THEMA:  freier dienstnehmer und umsatzsteuer
Ist es bei einem freien Dienstvertrag freigestellt, ob eine zeitabhängige oder leistungsorientierte Entlohnung gewählt. Wenn ja, wird der freie DN bei leistungsorientierter Entlohnung (Honorarnoten) bei Übersteigen der Umsatzgrenze von € 22.000/Jahr USt.plichtig?
Verfasst von: Christine am 17.11.2004 13:32
 


THEMA:  Re: freier dienstnehmer und umsatzsteuer
Bei einem freien DV kann man sowohl nach Zeit, wie auch nach erbrachter Leistung, bzw. erbrachtem Werk bezahlt werden. USt-Pflicht entsteht jedenfalls, wenn die Grenze von 22.000 Euro zum zweiten Mal innerhalb von 5 Jahren überschritten wird. Die erstmalige Überschreitung der Grenze um max. 15% führt noch nicht zur USt-Pflicht. Bei der Ermittlung der Umsatzgrenze sind die gesamten, unternehmerisch erzielten Einkünfte, sowie der Eigenverbrauch zu berücksichtigen.
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