Verfasst von:
Walter am
20.11.2004 16:39
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THEMA: WAS TUN MIT MWST? |
Ich stelle 1 bis 2 mal im Jahr eine Rechnung über ca 70 € mit dem Hinweis"Umsatzsteuerfrei gem Kleinunternehmerregelung".
Der Auftraggeber fügt zu meinem Rechnungsbetrag die 20%Mwst händisch dazu und sendet mir diese zusammen mit einer von ihm neu aufgestellten Rechnung (unter Ausweisung der Mwst)mit meinem Namen als Rechnungsleger und seiner Firma als Rechnungsempfänger sowie seinen Firmenstempel und seiner Unterfertigung zurück.
Am Verrechnungscheck ist der erhöhte Betrag incl. Mwst eingesetzt und kommt somit auch zur Auszahlung.
Wie soll ich mich nun verhalten da ich ja die nicht von mir verrechnete Mwst lukriere?
Vielen Dank für Ihren Rat! |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
20.11.2004 16:39
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THEMA: Re: WAS TUN MIT MWST? |
Retournieren Sie die Ihnen zugesandte Rechnung und zahlen Sie die Mwst Ihrem Kunden zurück. Weisen Sie in einem Begleitschreiben darauf hin, dass Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und daher keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen dürfen. Es empfiehlt sich diesen Brief "eingeschrieben" zu senden.
Auf keinen Fall dürfen Sie untätig bleiben, sonst müssen Sie die Konsequenzen daraus tragen. |
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Verfasst von:
Walter am
20.11.2004 16:39
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THEMA: Re: WAS TUN MIT MWST? |
Danke an ALLE für Ihre Bemühungen zur Klärung!
Die Firma rechtfertigt sich damit, als GesmbH nur Rechnungen mit Mwst. auszahlen zu dürfen, daher die eigenmächtige Hinzurechnung.
Kenne mich im Gesellschaftsrecht nicht im Detail aus, daran habe ich somit nicht gedacht.
Herzliche Grüße
Walter |
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