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Verfasst von: Horvath Christine am 01.07.2009 04:09
 


THEMA:  freies Gewerbe / Teilgewerbe
Hallo, bin momentan noch vollzeit berufstätig und möchte nebenbei mit Pflanzenverkauf noch dazuverdienen ? Wie sieht es steuerlich gesehen mit dem Zuverdienst aus ? Als vollzeit berufstätige Frau müßte ich dann neben dem Jahresausgleich einen Einkommenssteuerbescheid einreichen ? Gibt es Höchstgrenzen beim Pflanzenverkauf als natürliche Person - die Gewerbeanmeldung müsste dann vor dem Pflanzenhandel bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft erfolgen, oder ? Beim Finanzamt hole ich mir dann eine UID Nummer. Was ist eigentlich wenn ich nichts verkaufe, muss ich dem Finanzamt nachweisen, dass ich dann nichts verkauft habe, oder wie läuft das ? Ich möchte im Vorhinein alles legal machen, deswegen all meine Fragen und was ich zu tun habe. Falls es mit dem Pflanzenverkauf super funktionieren sollte und ich mich selbstständig mache , wie sieht es dann eigentlich aus ? Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt / GKK - wo noch und wie hoch sind die Abgaben als Einzelkaufmann ? Pflanzen werden mit 10 % versteuert ? Benötige ich auch eine österreichische Firmenbuchnummer ? Erfolgen die Abbuchungen vom Finanzamt und von der SVA , GKK quartalsmässig und wo muss ich noch überall Abgaben leisten? Für Ihre Rückantwort wäre ich wirklich sehr dankbar Mit freundlichen Grüßen Christine Horvath
Verfasst von: Jutta Rapp am 01.07.2009 04:09
 


THEMA:  Re: freies Gewerbe / Teilgewerbe
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