Verfasst von:
Karin am
11.11.2004 15:48
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THEMA: Honorarnote |
Hallo!
Ich habe für eine Firma ein Webprojekt abgewickelt, für das ich nun eine Honorarnote stellen muss. Nebenbei bin ich als freier Dienstnehmer tätig.
Unter welche steuerlichen Richtlinien falle ich (Werkvertrag)? Wo und wie muss ich meine Steuern entrichten? Muss ich die Tätigkeit sofort wo melden, oder reicht es am Ende des Jahres bei der Einkommenssteuererklärung?
Der Verdienst aus der Honorarnote ist ja auch SV-pflichtig - wo und wann abführen?
Ich werde weder bei der SV noch bei der ESt. unter irgendeine Grenze fallen.
mfg,
Karin
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
11.11.2004 15:48
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THEMA: Re: Honorarnote |
Es handelt sich um einen Werkvertrag.Wenn Sie unter 3.792,--liegen, sind Sie damit nicht sozialversicherungspflichtig.Wenn Sie darüber kommen,dann würde ich dann, wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung erstellen, auch die Anmeldung bei der Sozialversicherung unter www.sva.or.at vornehmen.Zur Einkommensteuer wird dieses Honorar gemeinsam mit den Einkünften als freier Dienstnehmer veranlagt. |
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