Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Peter1 am 05.06.2009 08:10
 


THEMA:  geringfügig und selbständig
Hallo! Bin zur Zeit geringfügig beschäftigt, verdiene ca. 340 € im Monat und habe nun die Möglichkeit auch einen 2. Job, wo ich selbständig wäre, anzunehmen. Meine Fragen wären: -) Jetzt bin ich bei der Gebietskrankenkasse selbstversichert, mit ca. 50 € im Monat, darf aber nicht über 350 € im Monat verdienen, würde ich da rausfallen, bzw. die Grenze überschreiten, wieviel im Monat wär da zu zahlen für die Krankenversicherung, Pensionsvers. und Sozialvers.? Hab gelesen, dass dann 340 € im Monat (!!!) fällig wären, wenn man sich selbsversichert als Selbständiger! Gibts da eine billigere Variante? -) Wie schaut das dann mit den Steuern aus? Bis 730€ im Monat wäre das steuerfrei, richtig? Mit freundlichen Grüßen
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 05.06.2009 08:10
 


THEMA:  Re: geringfügig und selbständig
Lieber Herr Peter, Die Frage ist, WIE die Selbständigkeit im 2. Job aussieht. Wenn Sie dort z.B. als freier Dienstnehmer tätig sind, dann fallen Sie wie ein Angestellter unter die ASVG-Versicherung und wenn Sie damit zusammengerechnet über beide Einkünfte über die monatliche Geringfügigkeit kommen, dann zahlen Sie ca. 18 % Sozialversicherung an die Gebietskrankenkasse. Wenn Sie aber eine andere Selbständigkeit ausüben (zur Gestaltung könnte man hier einen Gewerbeschein nutzen), dann können Sie einen Gewinn (!!) von knapp über € 4.000,-- im Jahr erzielen und zahlen nur Unfallversicherung bei der GSVG (also der gewerblichen Sozialversicherungsanstalt). Eine Zusammenrechnung mit der Angestellten-Geringfügigkeit gibt es dann nicht. Allerdings müssen Sie bei jeder Selbständigkeit einige Meldepflichten (Sozialversicherung, Finanzamt, Gewerbebehörde) beachten. Bei der Einkommensteuer haben Sie einen Betrag von € 11.000,-- (alle Einkünfte zusammengerechnet) bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis,MBA www.hochweis.at
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.201 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.