Verfasst von:
Peter1 am
05.06.2009 08:10
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THEMA: geringfügig und selbständig |
Hallo!
Bin zur Zeit geringfügig beschäftigt, verdiene ca. 340 € im Monat und habe nun die Möglichkeit auch einen 2. Job, wo ich selbständig wäre, anzunehmen.
Meine Fragen wären:
-) Jetzt bin ich bei der Gebietskrankenkasse selbstversichert, mit ca. 50 € im Monat, darf aber nicht über 350 € im Monat verdienen, würde ich da rausfallen, bzw. die Grenze überschreiten, wieviel im Monat wär da zu zahlen für die Krankenversicherung, Pensionsvers. und Sozialvers.?
Hab gelesen, dass dann 340 € im Monat (!!!) fällig wären, wenn man sich selbsversichert als Selbständiger!
Gibts da eine billigere Variante?
-) Wie schaut das dann mit den Steuern aus? Bis 730€ im Monat wäre das steuerfrei, richtig?
Mit freundlichen Grüßen
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
05.06.2009 08:10
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THEMA: Re: geringfügig und selbständig |
Lieber Herr Peter,
Die Frage ist, WIE die Selbständigkeit im 2. Job aussieht. Wenn Sie dort z.B. als freier Dienstnehmer tätig sind, dann fallen Sie wie ein Angestellter unter die ASVG-Versicherung und wenn Sie damit zusammengerechnet über beide Einkünfte über die monatliche Geringfügigkeit kommen, dann zahlen Sie ca. 18 % Sozialversicherung an die Gebietskrankenkasse.
Wenn Sie aber eine andere Selbständigkeit ausüben (zur Gestaltung könnte man hier einen Gewerbeschein nutzen), dann können Sie einen Gewinn (!!) von knapp über € 4.000,-- im Jahr erzielen und zahlen nur Unfallversicherung bei der GSVG (also der gewerblichen Sozialversicherungsanstalt). Eine Zusammenrechnung mit der Angestellten-Geringfügigkeit gibt es dann nicht. Allerdings müssen Sie bei jeder Selbständigkeit einige Meldepflichten (Sozialversicherung, Finanzamt, Gewerbebehörde) beachten.
Bei der Einkommensteuer haben Sie einen Betrag von € 11.000,-- (alle Einkünfte zusammengerechnet) bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis,MBA
www.hochweis.at
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