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Verfasst von: Karin am 12.12.2004 19:28
 


THEMA:  Laptop
Kann ich einen - nur für die Tochter (Schulausbildung HAK)- gekauften Laptop bei meiner Arbeitnehmerveranlagung abschreiben. Gehen auch lfd. Internetkosten, da das Internet auch für die Schule (Nachforschungen/Internetplattform der Schule=für Hausaufgaben usw.) benötigt wird. Wenn ja, muss man einen Selbstbehalt berechnen? - DANKE
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 12.12.2004 19:28
 


THEMA:  Re: Laptop
Leider führt Ihre Argumentation nicht zur erhofften Steuergutschrift. Man kann einen Laptop gegebenenfalls als Werbungskosten unterbringen (verteilt auf die Nutzungsdauer). Werbungskosten eines Arbeitnehmers sind Aufwendungen oder Ausgaben, die *beruflich veranlasst* sind. Ähnliches gilt für die Internetkosten (Ausnahme: neuer Breitbandanschluss bis 31.12.2004). Z2M Steuerberater ÖSV
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