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Verfasst von: Vera am 06.04.2009 09:16
 


THEMA:  Fehler bei der Arbeitnehmerveranlagung
Ich bräuchte Hilfe und zwar habe ich folgendes Problem: ich habe einen Fehler bei der Arbeitnehmerveranlagung gemacht, das heißt, ich habe versehentlich falsche Angaben gemacht: ich wollte meinen PC absetzen, habe aber nicht die erforderlichen 40 Privatanteil abgezogen, sondern den ganzen betrag angegeben. Ich habe das nicht absichtlich gemacht, sondern falsche Informationen von einem Kollegen bekommen, der das offenbar seit Jahren so macht (ich habe einfach nicht nachgefragt oder mich erkundigt - das zählt nicht, ich weiß...). Nun wurde ich vom Finanzamt aufgefordert, Unterlagen etc. nachzureichen - meine Frage: was soll ich tun? Beim Finanzamt vorsprechen oder kann ich den Antrag noch abändern? Herzlichen Dank! Vera
Verfasst von: Jutta Rapp am 06.04.2009 09:16
 


THEMA:  Re: Fehler bei der Arbeitnehmerveranlagung
Reichen Sie die angeforderten Unterlagen nach. Wenn auch die Rechnung des PC verlangt wurde, wird von Amts wegen die Korrektur vorgenommen.
Verfasst von: Nicole Hangler am 19.02.2011 22:09
 


THEMA:  Fehler bei der Arbeitnehmerveranlagung

Ich habe irrtümlicherweise bei der Arbeitnehmerveranlagung vom letzten Jahr den Alleinverdienerabsetzbetrag nicht beantragt, weil ich dachte, dass ich über die Einkommensgrenze komme. Ich war 2009 nur für 2 Monate beschäftigt, weil ich dann in Karenz ging. Und ich dachte, dass das Wochengeld zum Einkommen dazugerechnet wird. Aber ohne Wochengeld liege ich weit unter der Grenze von € 6.000,-. Kann ich da noch irgendetwas nachfordern?

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