Verfasst von:
SandraH am
28.03.2009 05:57
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THEMA: Freier Dienstnehmer und Zuverdienst |
S.g. Damen und Herren!
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei meinen Fragen behilflich sein könnten.
Ich arbeite als freie Dienstnehmerin bei einem Sprachinstitut, wo ich vollversichert bin (20 Wochenstd.). Darf ich als freiberufliche Übersetzerin (stelle selbst Honorarnoten aus) dazuverdienen? Wenn ja, wie viel im Jahr? Muss ich das irgendwo melden?
Herzlichen Dank im Voraus.
Besten Gruß
Sandra
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
28.03.2009 05:57
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THEMA: Re: Freier Dienstnehmer und Zuverdienst |
Der Zuverdienst ist nicht begrenzt. Allerdings kann Sozialversicherung anfallen - siehe Steuer-Forum FAQ.
Einkommensteuer fällt bei einem Jahreseinkommen von mehr als € 11.000 an bzw. ist Einkommensteuer zu bezahlen, wenn der Gewinn des Zuverdienstes mehr als € 730 beträgt.
Die Aufnahme der Tätigkeit sind dem Finanzamt und der Sozialversicherung zu melden.
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