Ich bin Einzelunternehmer und habe einen gebrauchten Stapelschneider(3Jahre alt) gekauft.Kp 1200 Euro
Ich habe dieses Gerät in mein Anlageverzeichnis aufgenommen,auf wieviele Jahre aufgeteilt kann ich es abschreiben.
Meine Schätzung 3 Jahre,da der Stapelschneider schon 3 Jahre alt ist und nach 6 Jahren,wohl in Rente geht.
Liege ich da richtig?
Mit freundlichen Grüßen
Johann Lechner
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