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Verfasst von: Johann Lechner am 21.10.2004 06:13
 


THEMA:  Abschreibung
Ich bin Einzelunternehmer und habe einen gebrauchten Stapelschneider(3Jahre alt) gekauft.Kp 1200 Euro Ich habe dieses Gerät in mein Anlageverzeichnis aufgenommen,auf wieviele Jahre aufgeteilt kann ich es abschreiben. Meine Schätzung 3 Jahre,da der Stapelschneider schon 3 Jahre alt ist und nach 6 Jahren,wohl in Rente geht. Liege ich da richtig? Mit freundlichen Grüßen Johann Lechner
Verfasst von: Jutta Rapp am 21.10.2004 06:13
 


THEMA:  Re: Abschreibung
Die Nutzungsdauer von beweglichem Anlagevermögen wird üblicherweise mit 5 Jahren angenommen - daher empfehle ich auf die geschätzte voraussichtliche Restnutzungsdauer von 3 Jahren abzuschreiben.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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