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Verfasst von: marius am 15.10.2004 10:31
 


THEMA:  Verrechnung Kilometergeld
Hallo Forum, folgendes Problem/Frage: Ich erledige für einen Bekannten Botendienstfahrten. Diese verrechne ich derzeit mit Honorarnoten. Diese Honorarnote beinhaltet folgendes: Meinen Namen/Adresse Laufende Nummer Datum Verrechnungstext lautet: Nachtbereitschaften im Zeitraum von Anzahl gefahrene km a € 0,356 Auszahlungsbetrag. Es wird keine MWSt. angeführt. D.h. ich verrechne exakt die gefahrenen Kilometer mit dem amtlich gültigen Kilometergeld. Verfüge über keine Gewerbeberechtigung. Und jetzt die Frage(n): 1. Ist diese Art der Verrechnung ausreichend (der Steuerberater meines Bekannten meint er will Rechnungen haben, da Honorarnoten von der Steuer nicht anerkannt werden - ich verfüge über keine Gewerbeberechtigung - darf ich da überhaupt Rechnungen stellen) 2. Da der verrechnete Betrag den gefahrenen Kilometern und dem derzeit gültigem Satz entspricht ist für diese Honorarnoten überhaupt Steuer fällig (ich kann ja diese gefahrenen Kilometer geltend machen-Kilometerbuch) Vielen Dank für die Hilfe Forum mfg marius
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 15.10.2004 10:31
 


THEMA:  Re: Verrechnung Kilometergeld
Dass Honorarnoten von der Steuer nicht anerkannt werden höre ich zum ersten Mal.Ich schreibe ja auch Honorarnoten. Sie verrechnen eigentlich nur Ihre Spesen weiter.Vielleicht sollten Sie Ihre "Honorarnoten" "Spesenabrechnung" nennen. Meiner Meinung nach fällt keine Steuer an.
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