Zitat Randzahl 140 Einkommensteuerrichtlinien:
"Geleaste nichtabnutzbare bewegliche Gegenstände wie z.B. Kunstgegenstände, sind von Anfang an dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn die Vertragsgestaltung mehr für eine Anschaffung als für eine bloße Gebrauchsüberlassung spricht. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die Leasingrate im Wesentlichen nicht bloß Finanzierungskosten enthält." |
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