Verfasst von:
Gibson am
10.03.2009 20:30
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THEMA: Freibetragsbescheid |
Guten Tag.
Im Zuge der Sanierung meiner Wohnung habe ich die Kosten hierfür bei der Arbeitnehmerveranlagung für 2008 angegeben. Das viertel davon beträgt 730 Euro minus Pauschbetrag 60 Euro ergibt 670 Euro Freibetrag für 2010.
Nun meine Frage. Es erscheint der Hinweis:
Wenn Sie die angeschlossene MITTEILUNG an Ihren Arbeitgeber weiterleiten, hat dieser den
Freibetrag bei der Lohnverrechnung 2010 zu berücksichtigen. Dies ist jedoch nur eine vorläufige Maßnah−
me, die tatsächlichen Aufwendungen des Jahres 2010 sind bei der Veranlagung für das Jahr 2010 beim
Finanzamt geltend zu machen.
Sollten die tatsächlichen Aufwendungen geringer sein, als die im Freibetragsbescheid angeführten, so
müssen Sie mit einer Nachforderung rechnen.
MITTEILUNG 2010
zur Vorlage beim Arbeitgeber
Bei der Lohnverrechnung 2010 ist für den oben bezeichneten Arbeit−
nehmer folgender Freibetrag zu berücksichtigen (§ 62 Z.8 EStG 1988):
Monatsbetrag in Euro ........................................................................................................ 55,83 E
Diese Mitteilung ist zum Lohnkonto zu nehmen. Wechselt der Arbeitnehmer während des Kalenderjahres
den Arbeitgeber, so ist die Summe der bereits berücksichtigten Freibeträge auf dem Lohnkonto und auf
dem auszustellenden Lohnzettel auszuweisen. Die Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber und der Lohn−
zettel sind dem ausscheidenden Arbeitnehmer auszufolgen (§§ 64 und 84 EStG 1988).
Diese Mitteilung ersetzt alle bisherigen Mitteilungen zur Vorlage beim Arbeitgeber für dieses Kalender−jahr.
Das ist natürlich so formuliert, dass man es kaum verstehen kann. Muss ich dieses Schreiben nun dem Arbeitgeber übermitteln? Wenn ja, welche Vor und Nachteile ergeben sich für mich? Und was passiert, wenn ich dieses Schreiben nicht abgebe?
Wenn nein, welche Vor und Nachteile ergeben sich für mich? Hat jede der Aktionen Auswirkungen auf künftige Steuerausgleiche?
Ich möchte vermeiden, dass ich dieses Schreiben abgebe und plötzlich weniger verdiene. Denn auch wenn ich die Kosten der Sanierung angegeben habe, den Freibetrag habe ich im Antrag nicht angekreuzt.
Danke für jede Verständliche Antwort ohne Paragraphen oder dgl.
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
10.03.2009 20:30
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THEMA: Re: Freibetragsbescheid |
Wenn Sie im Jahr 2010 voraussichtlich keine oder betragsmäßig niedrigere Sonderausgaben abzusetzen haben, so geben Sie die Mitteilung für den Arbeitgeber nicht weiter. Damit ist keine Nachzahlung aus Sonderausgaben zu befürchten, die nicht angefallen sind.
Selbstverständlich können Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung des Jahres 2010 bezahlte Sonderausgaben geltend machen.
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