Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Discostu am 13.10.2004 12:48
 


THEMA:  Rückerstaatung von Akademiegebühren
Hallo Zusammen, ich habe eine wichtige Frage. Ich habe einen dualen Studiengang gemacht und nun abgeschlossen. Während des Studiums, das ich an Freitagen und Samstagen absolvierte arbeitete ich in dem Unternehmen, bei dem ich nun einen festen Arbeitsvertrag habe, zu Azubikonditionen (also ca. 600 Euro im Monat und somit bislang nicht steuerpflichtig). Nun konnte ich mit meinem Arbeitgeber vereinbaren, dass er im Nachhinein die Akademiegebühren trägt. Natürlich möchte ich hierauf keinen Sozialabgaben bezahlen. In den meisten Fällen zahlt der Arbeitgeber bereits während des Studiums die Gebühren und bekommt deshalb selbst direkt die Rechnung. Nun bin ich ja in Vorleistung gegangen und möchte das geld natürlich ohne Abzug von Sozialabgaben bekommen. Kann mir jemand helfen und mir sagen, wie das möglich ist?
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.142.249.73 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.