Ich bin seit Sep.2008 selbständig (Einzelunternehmer). Meine Tätigkeit übe ich von zu Hause aus mit eigenem Arbeitszimmer.
Kann ich die Abschreibungskosten des Hauses für das ganze Jahr absetzen oder nur zur Hälfte, da die unternehmerische Absicht schon vor der Registrierung des EUs feststand?
Ich habe auch eine Wohnung, die ich in 2008 renoviert, aber erst ab 15.1.2009 vermietet habe. Kann ich die Renovierungskosten als Minusbetrag bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigen? Sind der Einbau der Zentralheizung als Instandhaltungskosten (Aufwand) oder als Instandsetzung(AfA) zu berücksichtigen?
Herzlichen Dank im Voraus und
Mit freundlichen Grüssen
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