Verfasst von:
Christoph R am
05.02.2009 16:26
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THEMA: Eigentumswohnung - was geltend machen? |
Ich habe im Vorjahr eine Eigentumswohnung direkt vom Bauträger (Neubau, Erstbezug, keine Förderung) erworben.
Gilt dies als "Wohnraumschaffung"?
Welche der folgenden Ausgaben kann ich bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen?
- Anwaltskosten
- Notariatskosten
- Grunderwerbssteuer
- Annuitäten und Zinsen für Framdfinanzierung (Bauspardarlehen & Hypothekardarlehen)
- gar nichts davon ?
Wird für die Anrechenbarkeit der Topfsonderausgaben die Höchstgrenze von EUR 50.900 mit dem Bruttoeinkommen, oder der Bemessungsgrundlage ex Sozialversicherungsbeiträgen angesetzt?
Vielen Dank.
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Verfasst von:
Mag. Stefan Schuster am
05.02.2009 16:26
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THEMA: Re: Eigentumswohnung - was geltend machen? |
Die Anschaffungskosten inkl. Nebenkosten sind Sonderausgabenfähig. Die Höchstgrenze betrifft steuerpflichtiges Einkommen, also abzgl. SV. Aber Einschleifregelungen gibt es auch - sie werden sicher weit über die steuerliche Verwertungsmöglichkeit liegen.
Haben Sie zu 100% fremdfinanziert? Es kann für 2008 nur der Teil angesetzt werden, der tatsächlich von Ihnen bezahlt wurde.
In den Folgejahren sind Rückzahlungen von Darlehen aus diesem Titel auch ansetzbar.
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