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Verfasst von: Robert Priessnitz am 18.05.2006 11:55
 


THEMA:  Lohnsteuer
Habe eine Frage zur Lohnsteuer: Bin in einem freien Dienstvertrag und habe erkannt, dass in diesem entgegen meiner Annahme keine Lohnsteuer enthalten ist. Da bei meinem alten Dienstvertrag die Lohnsteuer enthalten war und ich die selbst dann abgeführt habe, will das Finanzamt nun diese Regelung entgegen meinen Willen fortsetzen. Nun würde dies aber dazu führen, dass ich von meinem Nettogehalt Lohnsteuer abführen müsste. Doch warum soll ich den Arbeitgeberbetrag von meiner Kohle abführen??? Wie komme ich da raus?
Verfasst von: R am 18.05.2006 11:55
 


THEMA:  Re: Lohnsteuer
Freie Dienstnehmer sind in steuerrechtlicher Sicht selbständig tätig und beziehen kein Gehalt. Daher wird keine Lohnsteuer abgezogen, sondern Sie haben selbst für die Versteuerung zu sorgen und zahlen dann Einkommensteuer; dies ist die gleiche Steuerart für selbständige Unternehmer. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt von Ihnen Lohnsteuer haben will, sondern wahrscheinlich Einkommensteuer, die bei einem jährlichen Einkommen ab ca. 100.000,00 anfällt.
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