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Verfasst von: M. am 08.01.2009 22:02
 


THEMA:  Service
wir haben ein auto-service in Slowenien durchführen lassen - kann ich das wie eine ig. Lieferung oder wie RCS buchen? oder ganz anders?
Verfasst von: susi000 am 08.01.2009 22:02
 


THEMA:  Re: Service
dann müssten sie eh eine rechnung bekommen, wo oben steht ig lieferung! lg
Verfasst von: student(in) am 08.01.2009 22:02
 


THEMA:  Re: Service
Eigentlich sollte die Rechnung mit 20 %slowenischer Umsatzsteuer ausgestellt sein. § 3a Abs. 8 lit c UStG: Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen werden dort ausgeführt, wo Unternehmer tätig wird. Somit Leistungsort Slowenien, kein Vorsteuerabzug ev. Rückerstattung möglich s.
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