Verfasst von:
Andrew am
08.01.2009 15:51
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THEMA: Arbeitnehmerveranlagung |
ich habe seit mitte2008 ein kleinstgewerbe angemeldet und dazu meine frage . muss ich für mein gewerbe extra eine erklärung durchführen od. gelte ich als ein und die selbe person und kann meine materialkosten unter werbungskosten bzw. außergewöhnliche belastungen geltend machen ?
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
08.01.2009 15:51
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THEMA: Re: Arbeitnehmerveranlagung |
Wenn Sie außer dem Kleinstgewerbe einer unselbständigen Tätigkeit nachgehen, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung legen. Die Materialkosten sind weder Werbungskosten noch außergewöhnliche Belastung.
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
08.01.2009 15:51
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