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Verfasst von: Andrew am 08.01.2009 15:51
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung
ich habe seit mitte2008 ein kleinstgewerbe angemeldet und dazu meine frage . muss ich für mein gewerbe extra eine erklärung durchführen od. gelte ich als ein und die selbe person und kann meine materialkosten unter werbungskosten bzw. außergewöhnliche belastungen geltend machen ?
Verfasst von: Jutta Rapp am 08.01.2009 15:51
 


THEMA:  Re: Arbeitnehmerveranlagung
Wenn Sie außer dem Kleinstgewerbe einer unselbständigen Tätigkeit nachgehen, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung legen. Die Materialkosten sind weder Werbungskosten noch außergewöhnliche Belastung.
Verfasst von: Jutta Rapp am 08.01.2009 15:51
 


THEMA:  Re: Arbeitnehmerveranlagung
Aus der Anfrage geht nicht hervor, ob ein Gewinn oder Verlust erwirtschaftet wurde, bzw. wie hoch dieser ist.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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