Verfasst von:
Andy am
18.05.2006 12:19
|
|
THEMA: Auch Frage zu Freien Dienstvertrag |
Ich habe im Jahr 2001 ca 49000.-- ATS mit einem Freien Dienstvertrag verdient. Die Tätigkeit war als Programmierer, also fällt das unter selbstständig.
Das Honorar bekomme ich allerdings erst in den nächsten Tagen überwiesen, auch die Honorarnote wurde erst 2002 von mir gestellt!
Jetzt meine Frage: In welchem Jahr zählt dies als Einkommen? im Jahr 2001, wo ich die Arbeit geleistet habe oder im Jahr 2002, da erst in diesem Jahr die Honorarnote gestellt wurde und auch gezahlt wurde!
Danke
Andrew |
|
|
Verfasst von:
F. am
18.05.2006 12:19
|
|
THEMA: Re: Auch Frage zu Freien Dienstvertrag |
In Ihrem Fall wird der Gewinn mittels Einnnahmen/Ausgabenrechnung ermittelt und d.h. daß der Geldzufluß bzw. Geldabfluß für den Zeitpunkt der Versteuerung entscheidend ist.
Da Sie die Einnahmen erst 2002 erhalten haben, sind sie auch erst im Jahr 2002 zu versteuern und zwar als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. |
|
|
|