Folgender Sachverhalt: Angestellte seit 1J und 4 M im Unternehmen wird auf Grund schlechten Geschäftsganges gekündigt mit einer Wiedereinstellungszusage. Zur Überbrückung meldet sie sich arbeitslos und arbeitet nebenbei geringfügig beim selben Unternehmen. Muss hier eine Frist zwischen Kündigung und Wiedereinstellung eingehalten werden? Oder kann man die Mitarbeiterin gleich am nächsten Tag wieder anstellen ( als ggf) Danke!!!!