Verfasst von:
Kathrin K am
16.09.2004 04:54
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THEMA: Umsatzsteuer / Kleinstunternehmerbefreiung |
Folgende Frage: Ich falle heuer unter die Kleinstunternehmergrenze und bin somit Ust befreit.
Soll ich im Werkvertrag meinen Bruttoverdienst inkl.Ust anführen oder die Ust.abziehen und den Betrag exkl. Ust angeben?
Also z.B. 10.000 Euro inkl. Ust oder 8.000 exkl.Ust
Wo ist der Unterschied?
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
16.09.2004 04:54
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