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Verfasst von: Kathrin K am 16.09.2004 04:54
 


THEMA:  Umsatzsteuer / Kleinstunternehmerbefreiung
Folgende Frage: Ich falle heuer unter die Kleinstunternehmergrenze und bin somit Ust befreit. Soll ich im Werkvertrag meinen Bruttoverdienst inkl.Ust anführen oder die Ust.abziehen und den Betrag exkl. Ust angeben? Also z.B. 10.000 Euro inkl. Ust oder 8.000 exkl.Ust Wo ist der Unterschied?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 16.09.2004 04:54
 


THEMA:  Re: Umsatzsteuer / Kleinstunternehmerbefreiung
Sie müssen Ihr Honorar excl.USt angeben, d.h., dass sich Ihr Auftraggeber keine Vorsteuer aus Ihrem Honorar herausrechnen darf
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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