Verfasst von:
Petra Reitinger am
05.10.2008 09:52
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THEMA: Est-Bescheid Aufhebung §299BAO |
Habe im März den Est-Bescheid 2007 erhalten. Die Werbungskosten wurden damals zum Großteil anerkannt. Die Belege wurden bereits bei der Veranlagung miteingereicht.
Jetzt hat die Behörde den Bescheid lt. §299 BAO aufgehoben. Im neuen Bescheid wurden Diäten für bestimmte Gebiete nicht mehr anerkannt. Als Begründung wird angegeben in den Bezirken Kirchdorf, Gmunden, Grieskirchen, Wels/Wels-Land, Linz und Rohrbach wurden Zielgebiete begründet und die Diäten werden ab dem 5. Tag nicht mehr berücksichtigt.
Meine Fragen:
Ist eine Aufhebung nach §299BAO aufgrund von Richtlinien überhaupt möglich?
Lt RZ 718 LStR. gilt bei unregelmäßigen Einsatzorten eine Anfangsphase von 15 Tagen.
Soll ich in meiner Berufung beide Punkte anführen?
Vielen Dank für die raschen Antworten
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Verfasst von:
jeannie am
05.10.2008 09:52
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THEMA: Re: Est-Bescheid Aufhebung §299BAO |
Automatisiert erstellte Bescheide können bei einer nachträglichen Kontrollrechnung sehr wohl aufgehoben werden.
Bei Ihrer Kontrollrechnung wurden nachträglich die Zielorte kontrolliert und ein "kleines Reisegebiet" festgestellt.
15 x Taggeld bei unregelmäßigen Einsätzen ist laut Gesetzestext korrekt, entspricht aber in der Deutung nicht unserem Sprachgebrauch.
Regelmäßig alle 2 Wochen ist laut Gesetz unregelmäßig (=nicht wöchentlich).
Gelegentlich/unregelmäßig, aber mindestens 1 Mal in der Woche, erfüllt schon nach 5 aufeinanderfolgenden Wochen den Tatbestand der Regelmäßigkeit.
Liegen alle Einsatzorte im selben Bundesland (in Ihrem Fall nur im Süden OÖs) bzw. nur in den angrenzenden Bezirken Ihres Betriebes, so handelt es sich um ein "kleines Reisegebiet", es gilt nur die Legaldefinition mit 5 Tagen in Folge bzw. an Tagen in 5 Wochen in Folge. Wobei jede Reise zählt, nicht Reise pro Zielort.
Anspruch auf Taggelder besteht erst wieder,
1) wenn Sie 6 Monate KEINE Dienstreise unternehmen oder
2) wenn Sie das "kleine Reisegebiet" verlassen.
Bereisen Sie das gesamte Bundesland, kann mit "großem Reisegebiet" (erst da kommen 15 Tage pro Zielort zum Tragen) argumentiert werden. Mit mindestens 1 Dienstreise jährlich über die Landesgrenze hinaus oder ins Ausland wären Sie auf der sicheren Seite.
lg jeannie
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