Verfasst von:
Anna am
13.09.2004 08:28
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THEMA: freier dienstnehmer steuer |
Hallo,
Erstens... ich bin nicht Österreicherin (Schwedin) und mein Deutsch ist nicht das beste...
Ich habe eine Frage über Steuer.
Ich arbeite als freie dienstnehmerin und bekomme ca. 900 Euro/monat, 124 E zahlt die Firma für SV, also ich 776 euro "netto" (nach SV) pro Monat bekomme. Das sin 9310 Euro für 2004.
Ich habe gelesen, ich muss keine Steuern zahlen wenn ich nicht über 8887 Euro/Jahr verdiene.. aber wie kalkuliere ich die Steuern für > 8887 Euro?
Ich verstehe diese Tabelle nicht ganz..:
* 0 % für die ersten EUR 3.640,--
* 21 % für die nächsten EUR 3.630,--
* 31 % für die nächsten EUR 14.530,--
* 41 % für die nächsten EUR 29.070,--
* 50 % für alle weiteren Beträge des Einkommens
Soll ich
für die ersten 3640 - 0
21% für die nächsten 3630 = 762,3 E
31% für die nächsten 14530
- von 2040: 632,4 E
Total: 1394,7 Euro zahlen?
Oder das Einkomm ist VOR die SV (10800E)?
Danke für eure Hilfe!!
A |
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Verfasst von:
Anna am
13.09.2004 08:28
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Verfasst von:
Karl am
13.09.2004 08:28
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THEMA: Re: freier dienstnehmer steuer |
Sie müssen bedenken, dass Sie einen allgemeinen Steuerabsetzbetrag berücksichtigen müssen. Sie müssen bei einem Einkommen von € 8.887 die Steuer um € 1.264 mindern (Absetzbetrag). Ab € 10.000 Einkommen wird dieser Absetzbetrag vermindert (Einschleifbestimmung). Ich würde Ihnen raten sich an einen Stb zu wenden. Die erste Beratung ist meistens gratis.
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Verfasst von:
tax am
13.09.2004 08:28
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THEMA: Re: freier dienstnehmer steuer |
Der allgemeine Absetzbetrag ist in § 33 Abs 3 EStG geregelt (Abs 3 in der für 2004 relevanten Fassung!)
(3) Ein allgemeiner Steuerabsetzbetrag von 1 264 Euro jährlich
steht jedem Steuerpflichtigen zu. Der allgemeine Steuerabsetzbetrag
vermindert sich gleichmäßig einschleifend für die Einkommensteile
von 10 000 Euro bis 15 000 Euro um ................. 375 Euro,
von 15 000 Euro bis 21 800 Euro um ................. 272 Euro,
von 21 800 Euro bis 35 511 Euro um ................. 617 Euro.
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Da Ihr Einkommen (abzüglich SV) jedenfalls unter 10.000 Euro liegt, steht der Freibetrag in voller Höhe zu.
Der Tarif ergibt zunächst eine Steuer von Euro 1.394,70. Von diesem Betrag ist der allgemeine Steuerabsetzbetrag von 1.264 Euro abzuziehen, bleibt eine Steuerbelastung von Euro 130,70.
Prüfen Sie allerdings, ob Sie außer der Sozialversicherung weitere Kosten haben, die durch Ihre berufliche Tätigkeit veranlasst sind (zB Reisekosten, Arbeitsmittel, Aus- und Fortbildungskosten, Fachliteratur etc.) - auf "steuerdeutsch" Betriebsausgaben genannt. Die Ausgaben dafür mindern die Bemessungsgrundlage und damit die Steuer (im besten Fall auf 0).
Eine ausführliche Liste möglicher Betriebsausgaben finden Sie unter
http://www.steuerverein.at/steuerinfos/abc_der_betriebsausgaben.htm (vieles davon wird auf Sie wohl nicht zutreffen, aber das eine oder andere könnte schon dabei sein!) |
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