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Verfasst von: Tovar am 19.06.2008 12:06
 


THEMA:  Angestellter für ausländische Firma
Guten Tag, ich habe ein Job Angebot einer ausländischen Firma (Irland). Die Tätigkeit ist Marketing in Österreich und wird hier ausgeführt. Diese Firma will mich nicht auf Honorar bezahlen sondern anstellen, ich habe aber gehört, dass man nicht länger als 6 Monate bei einer ausländischen Firma angestellt sein kann in Österreich. Demnach nur 6 Monate oder die Firma gründet eine Gesellschaft hier, ist das korrekt ? MFG
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 19.06.2008 12:06
 


THEMA:  Re: Angestellter für ausländische Firma
Nein, das stimmt so nicht. Wenn die Firma Sie anstellt, dann gibt es 2 Möglichkeiten: 1.) sie schließt mit Ihnen eine EU-Vereinbarung ab, dass Sie alle Dienstgeberabgaben begleichen (DB, SV, U-Bahn) und überweist Ihnen diese Beträge zusätzlich. Für die SV gibt es dafür eine eigene Erklärung, die Sie dann denen gegenüber abgeben. Sie selbst machen dann am Jahresende eine Einkommensteuererklärung. 2.) Ihre Firma übergibt einem Lohnverrechner in Österreich den Auftrag, dass hier für Sie die Lohnabrechnung durchgeführt wird. Sie haben damit eine "ganz normale" Lohnverrechnung mit Lohnsteuer- und SV-Abzügen. eine Betriebsstätte wird dadurch in Österreich NICHT begründet, unabhänig von der Dauer dieser Verrrechnungweise. Wir haben bereits einige internationale Konzerne als Kunden, die die Variante 2 bevorzugen und wir stehen auch gerne Ihrem Dienstgeber für Detailfragen zur Verfügung. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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