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Verfasst von: Johannes Walter am 04.08.2004 08:26
 


THEMA:  Ärzte
Eine Frage an alle Kundigen: könnnen Ärzte mit eigener Ordination die Vorsteuerabzugsberechtigung bei entsprechenden Autos (z.B. VW Sharan, ...) geltend machen? Herzlichen Dank für etwaige Antworten. Johannes Walter
Verfasst von: J. Rapp am 04.08.2004 08:26
 


THEMA:  Re: Ärzte
Grundsätzlich kann man dazu sagen: Wird das Fahrzeug im Rahmen einer Gutachtertätigkeit verwendet, könnte die Vorsteuer abzugsfähig sein. Wird in der Ordination "medizinische Betreuung am Patienten" (Untersuchungen, Diagnose, Behandlung) erbracht, sind die Honorare von der Umsatzsteuer befreit und es ist kein Vorsteuerabzug möglich. Ich empfehle jedoch eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle Details zur Steuerpflicht bzw. -abzugsmöglichkeit zu klären.
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