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Verfasst von: Andrea am 09.07.2004 11:07
 


THEMA:  Anspruchsverzinsung
Sehr geehrte Experten! Ich habe auf einer HP von der WT-Geyer & Geyer gelesen (ge000033.host.inode.at/ _uploads/_elements/436_picture1.pdf) , dass man Anzahlungen auf eine bevorstehende Steuerschuld eines Jahres bis spätestens 30/09 des Folgejahres zu leisten hat, wenn man die Anspruchsverzinsung mindern möchte. Ist es nicht so, dass auch eine Anzahlung nach dem 30/09 dazu führt, dass ab dem Tag der Anzahlung die Zinsen auf den Unterschiedsbetrag berechnet werden Beispiel: Steuerbescheid 2002 noch nicht erhalten (nehmen wir an am 15/09/04) Anzahlung E 01-12/2002 am 11/04/2004 Zinsberechnung: Von 01/10/2003 - 11/04/2004 Steuernachzahlung x Zinssatz Von 12/04/2004 - 15/09/2004 Steuernachzahlung - Anzahlung x Zinssatz Ist meine Zinsberechnung richtig? Danke für Ihre Bemühungen
Verfasst von: xy am 09.07.2004 11:07
 


THEMA:  Re: Anspruchsverzinsung
Gem. § 205 Abs. 1 BAO beginnt die Verzinsung am 1.10. Der günstigste Zeitpunkt für die Anzahlung (in Höhe der Steuerschuld) liegt daher immer nach dem 30.9. und ist daher genau der Tag, an dem die Anspruchszinsen € 50,- noch nicht erreicht haben. Es zählt der Tag, an dem die Anzahlung auf dem FA Konto verbucht wurde. mfg xy
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