Ist bei einer geringfügigen nebenberuflichen Tätigkeit (hauptberuflich Angestellter) mit einen voraussichtlichem Einkommen innerhalb des Veranlagungsfreibetrages eine Meldung über die Aufnahme der Tätigkeit an das Finanzamt notwendig?
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
03.05.2008 18:19