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Verfasst von: Daniela am 30.06.2004 13:23
 


THEMA:  Rückerstattete Sozialversicherungsbeiträge in der Umsatzsteuererklärung?
Ich brauche dringend Hilfe zu folgendem Problem: Ich habe 2003 von der GSVG zu viel bezahlte Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet bekommen. Wie behandle ich die nun in der Umsatzsteuererklärung? Als Betriebsausgabe konnten von der Zahlungen an die GSVG ja keine Vorsteuer geltend gemacht werden. d.h. ich habe für diesen Umsatz bereits volle Umsatzsteuer bezahlt. Jetzt bei Rückerstattung: ist es da eine Betriebseinnahme, für die ich nochmals Umatzsteuer abführen muss? Oder zähle ich sie nicht in meinen Umsatz hinein? Oder bei welcher Kennzahl in der Umsatzsteuererklärung kann ich diese Beiträge ausscheiden? Ich wäre sehr dankbar für Hilfe. Daniela
Verfasst von: Ch. Raberger am 30.06.2004 13:23
 


THEMA:  Re: Rückerstattete Sozialversicherungsbeiträge in der Umsatzsteuererklärung?
S.g. Frau Daniela, rückerstattete Sozialversicherungsbeiträge stellen keinen UMSATZ dar, Zahlungen an die GSVG schon gar nicht - das ist ja ein Aufwand und enthält auch keine Vorsteuer, daher ist auch ein VSt. Abzug nicht möglich. SV-Beiträge wie auch die Rückerstattung haben also überhaupt nichts mit der Umsatzsteuer zu tun und gehören auch nicht in die USt-Erklärung. Wohl aber ist die Rückerstattung eine Betriebseinnahme, so wie auch die Beitragszahlung eine Betriebsausgabe war. Wirkt sich also in der Einkommensteuererklärung aus. Viele Grüße Christine Raberger, Wien Selbständige Buchhalterin christine.raberger@aon.at
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