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Verfasst von: Peter Huber am 29.06.2004 07:25
 


THEMA:  was ist, wenn mein Steuerberater einen falschen Jahresabschluss macht???
...im konkreten Fall hat er einen grossen einzelposten in der Bilanz übersehen, wodurch mein Gewinn dadurch von 50 auf 20.000€ schmolz. Da ich jedoch bei meiner Hausbank bereits mit der falschen höheren Bilanz vorstellig wurde, will mir diese nun auf Grund der falschen Zahlen meinen Kredit fälligstellen. Wie kann ich mich nun an meinem Steuerberater schadlos halten - gibt es da eine Haftpflicht, eine Schlichtungsstelle, Schiedsgericht o.ä., oder muss ich sofort Klage einreichen? danke für ihre Auskunft!
Verfasst von: Herbert am 29.06.2004 07:25
 


THEMA:  Re: was ist, wenn mein Steuerberater einen falschen Jahresabschluss macht???
Ein Steuerberater hat zwingend eine Haftpflicht. Ich glaube jedoch, dass es vielleicht ratsam wäre zuerst mal den Weg der Kommunikation zu suchen. Wer arbeitet macht auch Fehler. Ich kann mir ebenfalls nicht vorstellen, dass nach Abänderung der Bilanz und Gespräch mit der Bank durch den Steuerberater noch ein Schadenersatzanspruch vorliegt.
Verfasst von: X am 29.06.2004 07:25
 


THEMA:  Re: was ist, wenn mein Steuerberater einen falschen Jahresabschluss macht???
Ein Schadenersatzanspruch könnte aufgrund der Kausalität scheitern. Denn hätte der Steuerberater den Posten nicht übersehen, dann wäre der Gewinn auch nicht höher als 20000Euro. Und die Bank stellt den Kredit ja fällig, weil das Ergebnis das ist, welches es tatsächlich (ohne Fehler des Steuerberaters) ist. Die Entscheidung der Bank einen Kredit fällig zu stellen, hängt nicht nur vom Gewinn ab, sondern es wird eine eingehende Bilanzanalyse durchgeführt, wo z.B. steuerrechtlich günstige Bilanzansätze wieder eliminiert werden. Sollten Investitionen aufgrund der falschen Information des Steuerberaters getätigt worden sein, dann besteht grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch. Hier müssten Sie aber nachweisen, dass die Investition Ihnen einen Schaden verursacht hat und dass ein ordentlicher Kaufmann ohne der vor der Investition gegebenen falschen Info des Steuerberaters, diese Investition nicht getätigt hätte. Hätten Sie erkennen können, dass die Info des Steuerberaters falsch war, dann müssten Sie sich noch ein Mitverschulden anrechnen lassen.
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