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Verfasst von: freier dv am 21.04.2008 08:08
 


THEMA:  E1 + E1a
Bin freier Dienstnehmer, verdiene unter 10000€ im Jahr und bekomme aber vom Finanzamt immer die Aufforderung, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Ich fülle E1 und E1a (nach Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Ust-Brutto) aus, dh ich schreibe bei Kennzahl 9040 die Einkünfte rein und bekomme dann einen Bescheid, dass ich keine Steuer zahlen muss. Meistens führt der AG die SV-Beiträge für mich ab, wenn ich unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibe, bezahle ich selbst den Beitrag an die Krankenkasse. Meine Fragen: Muss ich die Erklärung abgeben, obwohl ich unter 10000€ verdiene? Kann ich Steuern zurückbekommen?
Verfasst von: freier dv am 21.04.2008 08:08
 


THEMA:  Re: E1 + E1a
hat vielleicht jemand eine antwort?
Verfasst von: Jutta Rapp am 21.04.2008 08:08
 


THEMA:  Re: E1 + E1a
Muss ich die Erklärung abgeben, obwohl ich unter 10000€ verdiene? - Wenn Sie aufgefordert werden, müssen Sie die Steuererklärung einreichen. Kann ich Steuern zurückbekommen? - Wenn keine Steuern bezahlt wurden, kann sich keine Gutschrift ergeben.
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