Verfasst von:
freier dv am
21.04.2008 08:08
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THEMA: E1 + E1a |
Bin freier Dienstnehmer, verdiene unter 10000€ im Jahr und bekomme aber vom Finanzamt immer die Aufforderung, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben.
Ich fülle E1 und E1a (nach Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Ust-Brutto) aus, dh ich schreibe bei Kennzahl 9040 die Einkünfte rein und bekomme dann einen Bescheid, dass ich keine Steuer zahlen muss.
Meistens führt der AG die SV-Beiträge für mich ab, wenn ich unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibe, bezahle ich selbst den Beitrag an die Krankenkasse.
Meine Fragen:
Muss ich die Erklärung abgeben, obwohl ich unter 10000€ verdiene?
Kann ich Steuern zurückbekommen? |
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Verfasst von:
freier dv am
21.04.2008 08:08
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
21.04.2008 08:08
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THEMA: Re: E1 + E1a |
Muss ich die Erklärung abgeben, obwohl ich unter 10000€ verdiene?
- Wenn Sie aufgefordert werden, müssen Sie die Steuererklärung einreichen.
Kann ich Steuern zurückbekommen?
- Wenn keine Steuern bezahlt wurden, kann sich keine Gutschrift ergeben.
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