Verfasst von:
Silvia am
26.08.2008 08:56
|
|
THEMA: Urlaubsgeld auszahlen? |
Ich habe knapp 40 Tage restlichen Urlaub, und habe vor, zu kündigen. Wie sieht es mit der Auszahlung dieses Urlaubs aus? Mit wie viel kann ich denn da in etwa rechnen? Stimmt die Rechnung: monatliches Bruttogehalt dividiert durch 22 mal Urlaubstage (in meinem Fall 40). Und kommt da noch etwas weg?
Vielen vielen Dank?
|
|
|
Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
26.08.2008 08:56
|
|
THEMA: Re: Urlaubsgeld auszahlen? |
Liebe Silvia,
Vorerst ist die Frage, ob es bei den 40 Tagen Resturlaub bleibt, denn dieser wird für das laufende Urlaubsjahr im Austrittsfall fast immer aliquotiert. Also wenn der Urlaub z.B. bis Jahresende gilt, dann wäre der Urlaub für 2008 (vermutlich 25 Tage) durch 12 mal der Monate bis zum Austritt zu berechnen (oder noch genauer durch 365 mal Tage in 2008).
Der Betrag rechnet sich dann Gehalt des Monats plus durchschnittliche regelmäßige Überstunden plus Sonderzahlungsanteile plus regelmäßige Zulagen (eventuell Durchschnitt davon) durch 22 mal der offenen Urlaubstage.
Davon wird die Sozialversicherung abgezogen (nicht ganz 18 %) und die Lohnsteuer.
Darüber hinaus gelten Sie als so lange "aktiv" versichert, wie Urlaubstage ausbezahlt werden. D.h. auch das AMS zahlt erst nach Ablauf dieser Tage Unterstützungen aus.
Sollten Sie noch während der "Urlaubstage" einen neuen Job annehmen, wäre am Jahresende eventuell ein Jahrsausgleich über die Sozialversicherung vorteilhaft (wenn das jetzige GEhalt plus das neue Gehalt eines Monats über die Höchstbemessung kommt).
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
|
|
|
Verfasst von:
Thomas am
26.08.2008 08:56
|
|
THEMA: Re: Urlaubsgeld auszahlen? |
Hallo,
dazupassend folgendes Szenario.
Kündigung beim Arbeitgeber mit sofortigem Beginn beim neuen Arbeitgeber. Urlaub sind 4 Wochen offen.
Folgende Möglichkeiten scheint es zu geben:
Auszahlen des Resturlaubes mit Dienstende. ODER
Doppeltanstellung für ein Monat, wobei beim alten Dienstgeber eben der Urlaub konsumiert wird.
Welche der beiden Varianten ist steuerlich (samt Steuer retour durch Arbeitnehmerveranlagung) die bessere Alternative, sodaß unterm Strich mehr übrig bleibt?
Danke für Ihre Antworten im Voraus.
mfG, Thomas
|
|
|
|