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Verfasst von: Alyssa am 11.01.2008 12:37
 


THEMA:  Freibetragsbescheid 2008
Guten Tag! Ich habe in bei meinem Einkommenssteuerbetrag 2006 bei den Werbungskosten meine Studiengebühren angegeben. Nun habe ich einen Freibetragsbescheid 2008 erhalten. Da ich mittlerweile mein Studium abgeschlossen habe, werde ich 2008 natürlich keine so hohen Werbungskosten haben. Das würde aber dann Ende 2008 eine Nachzahlung bedeuten, oder? Die Frage ist nun: was tun? Wird mir weniger Lohnsteuer auch abgezogen, wenn ich den Bescheid nicht bei meinem Arbeitgeber abgebe? Kann ich den Freibetragsbescheid einfach nicht abgeben - und es passiert nichts (keine Nachzahlung)? Vielen Dank für Ihre Hilfe vorab!
Verfasst von: Jutta Rapp am 11.01.2008 12:37
 


THEMA:  Re: Freibetragsbescheid 2008
Wenn Sie den FBB beim Arbeitgeber nicht vorlegen, wird es auch zu keiner Nachzahlung kommen.
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