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Verfasst von: Franz K. am 03.03.2004 08:29
 


THEMA:  Miteigentümergemeinschaft
da ich noch keine Antwort auf meine Frage vom 20/02 erhalten habe, versuche ich es noch einmal. Ich bin Miteigentümer einer Liegenschaft, in der ein Miteigentümer seinen Anteil im Betriebsvermögen hält, und möchte gerne die Arbeit meines Immobilienverwalters überprüfen, da ich glaube, dass er das Gesetz nicht richtig anwendet. In der Literatur (Steuererlässe, Kommentar Ritz BAO,...) steht, dass der Anteil, der sich im Betriebsvermögen befindet, aus der einheitlichen und gesonderten Einkunftsermittlung auszuscheiden ist. Es wird jedoch nirgendwo erklärt wie das in der Praxis zu machen ist. Wie muss der Überschuss ermittelt und aufgeteilt werden? Es wäre sehr nett wenn mir jemand dies erklären könnte? Danke im Voraus mfG Franz
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