Verfasst von:
Paul am
19.09.2007 08:00
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THEMA: Teilzeit und Trainer nebenher |
Hallo habe folgende Frage,
ich bin teilzeitbeschäftigt und habe begonnen nebenbei als Tennislehrer zu jobben. Wieviel darf ich im jahr dazuverdienen, ab welchem Betrag muß ich versteuern bzw. mich selbständig melden? Zahlt es sich aus ein Gewerbe z.b. anzumelden. Die Einnahmen ab dem nächsten Jahr könnten sich rein aus dem Trainerjob um die 10000 Euro oder mehr bewegen. Ich kann sicher einige Sachen abschreiben.
Danke für eine Rückmeldung. |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
19.09.2007 08:00
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THEMA: Re: Teilzeit und Trainer nebenher |
Lieber Paul,
Als Tennislehrer sind Sie Selbständiger - meines Erachtens gibt es dafür keinen Gewerbeschein, aber sicher ist sicher, fragen Sie die Wirtschaftskammer.
Sie melden sich am besten beim Finanzamt, denn wenn Sie z.B. im ersten Jahr einen Verlust machen (Fahrtkosten hin und her, Telefon, Tenniskleidung, Schläger, Bälle, Bücher, .....) kann er sich steuerreduzierend auswirken, vorausgesetzt Sie verdienen mit der Teilzeittätigkeit so viel, dass Sie Steuer zahlen.
Jedenfalls müssen Sie sich beim Finanzamt melden, wenn es die 730,-- Gewinn übersteigt, da dann eine Steuerpflicht entsteht.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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