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Verfasst von: Markus80 am 19.09.2007 10:08
 


THEMA:  Doppelte Haushaltsführung
Hallo, ich bin beruflich bedingt (neuer Job) von Salzburg (Elternhaus - dzt. noch Hauptwohnsitz) nach Wien gezogen. Kann ich doppelte Haushaltsführung zumindest für die ersten 6 Monate ansetzen? Zusätzlich ist meine Lebensgefährtin in Salzburg, aber dzt. ebenso im Elternhaus. Kann dies zur Begründung helfen? Vielen Dank, Markus.
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 19.09.2007 10:08
 


THEMA:  Re: Doppelte Haushaltsführung
.... aber wenn Sie bei den Eltern wohnen haben Sie doch keine Kosten für doppelte Haushaltsführung? Sie selbst haben dort keinen Haushalt zu fürhen? Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 19.09.2007 10:08
 


THEMA:  Re: Doppelte Haushaltsführung
Meiner Meinung nach können Sie die Familienheimfahrten absetzen.
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