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Verfasst von: rainer am 07.09.2007 10:50
 


THEMA:  Stipendium -Arbeitnehmerveranlagung
Hallo, ich musste einen Teil meines Studienabschluss-Stipendiums zurückzahlen, da ich bekanntzugeben vergaß , dass ich mein Studium abgeschlossen hatte. Kann ich diese Kosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen? danke rainer
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 07.09.2007 10:50
 


THEMA:  Re: Stipendium -Arbeitnehmerveranlagung
Nachdem Sie Ihr Stipendium - nehme ich mal an - nicht versteuert haben, können Sie die Rückzahlung auch nicht als Absetzposten geltend machen. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis www.hochweis.at
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