Verfasst von:
viktoremm am
23.08.2007 20:23
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THEMA: tiefergreifende Frage zu NoVA |
Hallo allerseits,
Kurze Vorstellung:
Ich bin Student und geschäftsführender Gesellschafter einer kleinen 2-Mann Medienagentur in Wien. Wir sind eine Offene Erwerbsgesellschaft, vorsteuerabzugsberechtigt, mit UID.
Die Frage zur NoVA äußert sich wie folgt:
Ich würde gerne zwei Autos aus Deutschland kaufen. Dabei handelt es sich um Autos aus einer Firmeninsolvenz. Da die Firma nicht weitergeführt, sondern liquidiert wird, kann ich die Autos zum Liquidationspreis, anstatt dem Fortführungspreis kaufen. Der Fortführungspreis ist laut Inventur schon unter der Eurotax / DAT – Liste angesetzt, der Liquidationspreis macht sogar nur ein Drittel des Händlereinkaufspreises aus.
Nun gibt es einige Schlaumeier, die ein Auto im Ausland kaufen und im Kaufvertrag einen niedrigeren Kaufpreis angeben, als sie wirklich für den Wagen gezahlt haben… in der Hoffnung, weniger NoVA zahlen zu müssen. Das weiß natürlich auch das Finanzamt und nimmt in solchen Fällen den Eurotax-Wert als Bewertungsgrundlage.
Da ich nun die beiden Autos sehr viel unter der Eurotax-Preise bekomme, wird das Finanzamt sicher auf meinen Import aufmerksam.
Letzten Endens bin ich ja kein Betrüger, sondern kaufe die Autos legal aus einer Firmeninsolvenz zu einem günstigeren Preis.
Sollte ich die Autos in Österreich zulassen wollen, wird dann das Finanzamt die NoVA-Bemessungsgrundlage aus dem Preis der Eurotax Liste holen? Oder anders: Wie kann ich es in meinem Fall umgehen, dass mir das Finanzamt zu viel NoVA abknüpft? Welche Beweise, Belege, oder sonstige Unterlagen müsste ich dem FA vorlegen?
Mit freundlichen Grüßen,
yambaaa
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
23.08.2007 20:23
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THEMA: Re: tiefergreifende Frage zu NoVA |
Gem§5 Abs 2 NoVAG ist die Bemessungsgrundlage der gemeine Wert.
Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr....bei einer Veräußerung zu erzielen wäre.......Ungewöhnliche.....Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen.
Also nehme ich an, dass das Finanzamt auf alle Fälle den Eurotax ansetzen wird.
www.steuerberatung-weiss.at
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