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Verfasst von: doris am 20.03.2004 00:47
 


THEMA:  kleinstunternehmer
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Dienstleiter und unterliege Kleinstunternehmerregelung bis 21800.- Frage: Ist dieser Betrag inkl. der Ust. oder exkl. der Ust zu verstehen?
Verfasst von: Mag. Gunther Deisting am 20.03.2004 00:47
 


THEMA:  Re: kleinstunternehmer
da sie keine UST ausweisen müssen, ist der betrag brutto=netto. weisen sie trotzdem ust aus, ist der betrag brutto zu verstehen und sie müssen die ausgewiesene UST abführen, haben aber keinen VST-abzug
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 20.03.2004 00:47
 


THEMA:  Re: kleinstunternehmer
doris schrieb: > > Sehr geehrte Damen und Herren, > > ich bin Dienstleiter und unterliege Kleinstunternehmerregelung > bis 21800.- > Frage: Ist dieser Betrag inkl. der Ust. oder exkl. der Ust zu > verstehen? Wenn Sie 20 %ige Umsätze tätigen, dann dürfen Sie bis zu 26400,-- verdienen, ohne umsatzsteuerpflichtig zu werden. V.Weiß www.steuerberatung-weiss.at
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