Verfasst von:
Raider am
18.05.2006 12:06
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THEMA: Honorarnote |
Bin in einem nichtselbstständigen Arbeitsverhältnis angestellt und gebe nebenbei Aerobikstunden.Dafür stelle ich Honorarnoten aus.
Wie,wo und was muss ich anmelden damit alles korrekt ist . |
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Verfasst von:
Mag. Walter Ferdin am
18.05.2006 12:06
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THEMA: Re: Honorarnote |
Grundsätzlich können Sie neben einem nichtselbstständigem Arbeitsverhältnis bis zu S 10.000,00 (ab 2002 bis zu Euro 750,00) pro Jahr dazuverdienen ohne eine Steuererklärung einreichen zu müssen.
Sollten Sie mehr Gewinn haben, dann müssen Sie zunächst eine Steuernummer beim zuständigen Finanzamt beantragen.
Entweder formlos - Sie bekommen dann einen Fragebogen - oder sie gehen zu einem Steuerberater, der wird mit Ihnen gemeinsam gleich den Fragebogen ausfüllen.
Sollten Sie über einen Umsatz von S 360.000,00 (ab 2002 Euro 22.000,00) kommen, müssen Sie 20% Umsatzsteuer zahlen.
Die Honorarnote muß dann mit Umsatzsteuer ausgestellt werden.
Sollten Sie unter dieser Umsatzgrenze sein, dann ist die Honorarnote ohne Umsatzsteuer auszufüllen, da Sie keine abführen müssen.
Da Sie Einkünfte aus einer unterrichtenden Tätigkeit (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) haben, unterliegen Sie auch der Sozialversicherungspflicht als sogenannter "Neuer Selbständiger". An die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft ist dann auch noch eine Meldung fällig - aber nur, wenn Sie im Jahr auf einen Gewinn von etwa S 48.000,00 kommen.
Sollten Sie keine Meldung erstatten, dann erfährt die Sozialversicherung davon vom Finanzamt und wird Ihnen dann die Zahlungen vorschreiben - jedoch nur wenn über S 48.000,00 monatlich.
Ich hoffe ich konnte Ihnen eine wenig weiterhelfen. |
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