Zunächst ist das kein Immobilienkauf. Sie haben ja das Grundstück gesondert gekauft und bauen selbst.
Da Sie das Grundstück bereits 2015 gekauft haben, können Sie diesen Kauf noch als Sonderausgabe in der Arbeitnehmerveranlagung für 2015 geltend machen. Pro Person die am Kauf beteiligt ist kann eine Sonderausgabe beantragt werden. Diese sind in der Höhe auf 2920 Euro pro Person begrenzt.
Ab 2016 entfällt die Sonderausgabe der Wohnraumschaffung leider. Sie können hier dann also für den Bau selbst nichts mehr geltend machen.
https://www.wko.at/Content.Node/Service/Steuern/Einkommensteuer-und-Koerperschaftsteuer/Einkommenssteuer/Aktuelle_Werte_Sonderausgaben_und_aussergewoehnliche_Belas.html |