Hallo! Ich habe eine Frage zu einer Umgründungsbilanz. Ich habe vor, mit einer Freundin eine OG zu gründen bzw. habe ich die OG jetzt erfolgreich beim Firmenbuch eingereicht. Ich möchte - da meine Freundin jetzt schon seit März mitarbeitet, rückwirkend per 31.03. einen Zusammenschluss machen. Ich bringe mein kleines Unternehmen (ein klassischer kleines Ein-Mann-Unternehmen) ein und sie leistet eine Bareinlage, damit wir buchmäßig auf eine 50/50 Beteiligung kommen. Die Finanzverwaltung (zum. lt. Umgründungssteuerrichtlinien) verlangt nun zwar, dass die Einlage bereits zum Umgründungsstichtag vorliegt, aber soweit ich mich informiert habe, reicht es, wenn diese innerhalb der 9-Monatsfrist geleistet wird... Stimmt das so? Und wie stelle ich das in der Zusammenschlussbilanz zum Umgründungsstichtag dar, wenn die Einlage noch nicht geleistet wurde? Kann ich hier einen Aktivposten für Einlagen ansetzen? Vielen Dank für jedwede Hilfe!! |