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Verfasst von: paramax am 04.02.2016 23:04
 


THEMA:  Verlustvortrag / SVA Beiträge

Hallo,

ich habe 2015 als Einzelunternehmer nach E/A-Rechnung einen Gewinn von 40k erzielt. Durch den Verlustvortrag von 25k aus dem Vorjahr bleibt nur mehr ein Gewinn von 15k übrig. Die Einkommensteuer wird von 15k berechnet.

Wie berechnet die SVA die Jahresgesamtabgaben?

Wird der Verlustvortrag berücksichtigt und werden von 15k Jahreseinkommen die Beiträge berechnet, oder werden vom Gewinn (40k) die SVA Beiträge berechnet?

Vielen Dank für die Unterstützung!

Verfasst von: Rüdiger Posch am 05.02.2016 14:27
 


THEMA:  Verlustvortrag / SVA Beiträge

Der Verlustvortrag wird von der SVA-gewerbliche Wirtschaft leider nicht berücksichtigt. Sie haben als Bemessungsgrundlage die 40.000,00 (Grundfreibetrag abgezogen?) zuzüglich der vorgeschriebenen Beiträge im Jahr 2015.

mfG

Rüdiger Posch www.steuerberatung-wien.co.at

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