Verfasst von:
Edith am
03.02.2016 15:22
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THEMA: Kest zurückholen |
Guten Tag,
Ich mache gerade online meine Arbeitnehmerveranlagung von 2013 bis 2015. Da ich jeweils die Voraussetzung für eine Kest Rückerstattung erfülle möchte ich diese nun für meine Sparbücher zurückholen. (ca.250 Euro pro Jahr an Kest bezahlt).
In der Arbeitnehmerveranlagung kann ich das offensichtlich nicht einfach eintragen. Ein Erklärungswechsel ist aber nach meinen Recherchen nur dann notwendig wenn ich 730 Euro aus einer anderen Einkunftsart einnehme. Ich habe aber nur die ca. 1000 Euro an Zinsen vom Sparbuch.
Wie geht das nun?
MFG
Edith |
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Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
04.02.2016 11:02
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Verfasst von:
Edith am
04.02.2016 16:14
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THEMA: Kest zurückholen |
Guten Tag,
Vielen Dank, habe das Formular gerfunden.
Da steht die Frage ob ich für mich Familienbeihilfe bezogen habe, dann würde ich keine Kest erstattet bekommen.
Sehe ich das richtig, daß ich die KEST demnach retour bekommen müsste da nicht ich als Mutter, sondern meine Kinder Familienbeihilfe bekommen ?
MFG Edith |
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Verfasst von:
Edith am
04.02.2016 17:01
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THEMA: Kest zurückholen |
Guten Tag,
Vielen Dank, habe das Formular gerfunden.
Da steht die Frage ob ich für mich Familienbeihilfe bezogen habe, dann würde ich keine Kest erstattet bekommen.
Sehe ich das richtig, daß ich die KEST demnach retour bekommen müsste da nicht ich als Mutter, sondern meine Kinder Familienbeihilfe bekommen ?
MFG Edith |
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Verfasst von:
Edith am
04.02.2016 21:19
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THEMA: Kest zurückholen |
Guten Tag,
Vielen Dank, habe das Formular gerfunden.
Da steht die Frage ob ich für mich Familienbeihilfe bezogen habe, dann würde ich keine Kest erstattet bekommen.
Sehe ich das richtig, daß ich die KEST demnach retour bekommen müsste da nicht ich als Mutter, sondern meine Kinder Familienbeihilfe bekommen ?
MFG Edith |
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Verfasst von:
Rüdiger Posch am
05.02.2016 14:23
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