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Verfasst von: patrick am 26.11.2015 19:39
 


THEMA:  Drittmittelfinanzierter Student

Hallo, 

hätte eine Frage. Bin ab April 2016 bei BDO angestellt. Ich erhalte 40 Stunden bezahlt, bin aber nur 20 Stunden effektiv in der Kanzlei. Die anderen 20 Stunden verbringe ich an der WU. Dort werde ich eine Dissertation verfassen und auch am Lehrbetrieb mitwirken (Kurse abhalten, etc.). Seitens der WU bekomme ich kein Entgelt, sondern bekomme 40 Std. von BDO bezahlt. Sollte ich aber nach meinem Doktorat die BDO verlassen, muss ich die 20 Std. welche ich ein Gehalt bezogen habe - für die WU-Tätigkeit - inkl. Lohnnebenkosten zurückzahlen (nach 48 Monaten muss ich nichts mehr refundieren) 

Dass ich für die 20 Std. bei BDO die Pendlerpauschale beantragen kann ist mir klar. Was ist mit der 20 Std.-Tätigkeit an der WU? Ich bin hier nicht weisungsgebunden, sondern die Abteilungsleiterin der WU ist meine Vorgesetze. Kann ich hier Kilometergeld bzw. Taggeld geltend machen oder nur Pendlerpauschle? In Wirklichkeit wird mir ja von der BDO nur das Doktorat finanziert durch die Gehaltszahlungen. 

Danke und Lg

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