Hallo,
wenn Sie angestellt sind und für Ihr Unternehmen im Ausland arbeiten, stehen Ihnen auch eventuell steuerfreie Nächtigungs- und Taggelder zur Verfügung (diese sind für jedes Land unterschiedlich hoch - geregelt in den Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten.
LG,
Thomas Rest
HR TAX Steuerberatuang GmbH |