Sehr geehrte Damen und Herren, Ich hätte einige Fragen und wäre Ihnen sehr dankbar für deren Beantwortung: - Muss ich als Privatperson (konkreter: als Student ohne erwähnenswertem Einkommen) eine Steuererklärung abgeben, wenn ich dieses Jahr (durch den Bestand auf meinem USD-Konto, welchen ich nun wieder in EUR gewechselt habe) Fremdwährungsgewinne von rund € 400,- verbuchen konnte und somit theoretisch rund € 100,- an Steuern anfallen würden? - Wie verhält sich dies, wenn ich nun nach Ende meines Studiums im Oktober anfange zu arbeiten und im Kalenderjahr 2015 doch noch ein reguläres Gehalt verdient habe? - Falls der erwähnte Kleinstbetrag zu versteuern ist: Muss ich dem Finanzamt meine Berechnungen in einer bestimmten Form präsentieren? Reichen weiters die handelsüblichen Kontoauszüge als Nachweis, oder benötige ich andere Belege? (Beispielsweise vielleicht einen Depot-Auszug, falls der USD-Bestand zuvor nicht direkt durch ein EUR-Konto, sondern durch den Verkauf von USD-Wertpapieren verursacht wurde, welche davor allerdings mit dem EUR-Konto gekauft wurden) Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Auskunft! |