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Verfasst von: Michael S. am 28.08.2015 10:24
 


THEMA:  Wohnraumschaffung 2016

Hallo,

wir sind gerade dabei ein Grundstück zu kaufen und wollen anschließend gleich ein Eigenheim errichten lassden. Jetzt hab ich gelesen, dass ab 1.1.2016 die Sonderausgaben für Wohnraumschaffung nicht mehr möglich sind. Wie sieht es aus wenn wir noch vor dem 1.1.2016 mit dem Bau beginnen? Können wir dennoch einen Teil der Sonderausgaben geltend machen? Oder muss das Haus schon bewohnt sein?

Besten Dank, Michael   

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 31.08.2015 14:13
 


THEMA:  Wohnraumschaffung 2016

Leider haben wir noch keine Übergangsbestimmungen, aber ich könnte mir vorstellen, dass der Baubeginn genügt.

 

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