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Verfasst von: Bianca am 03.07.2015 12:59
 


THEMA:  Sanierung und Erschaffung eines neuen Wohnraumes

Mein Mann und ich haben das Elternhaus meines Mannes saniert und eine zusätzliche Wohnung erschaffen. Kredit würde insgesamt i.H. von 200.000 aufgenommen. Gesamtkosten belaufen sich auf knapp 350.000,-

Welche Leistungen können wir abschreiben?

Die Tilgungsrate + Zinsen - das ist klar - aber können wir das beide zur Gänze abschreiben oder jeder die Hälfte?

Können wir auch z.B. den Kauf der neuen Fenster abschreiben auch wenn diese über den Kredit finanziert wurden? Oder können wir solche Sonderausgaben nur abschreiben, wenn diese auch direkt von unserem bestehenden Vermögen bezahlt wurden?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 03.07.2015 19:49
 


THEMA:  Sanierung und Erschaffung eines neuen Wohnraumes

Jeder von Ihnen kann die Hälfte abschreiben.

 

Verfasst von: Bianca am 14.07.2015 15:39
 


THEMA:  Sanierung und Erschaffung eines neuen Wohnraumes

Und können wir auch die angeschafften Leistungen abschreiben oder nur die Zinsen des Kredites?

Würde es was ausmachen, wenn ich alles abschreibe und mein Mann nichts?

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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