Guten Tag,
ich bin angestellte Lektorin und hätte nun die möglichkeit außerhalb meiner Anstellung einmalig ein Lektorat für einen Auftraggeber durchzuführen. Dafür würde ich einen Honorarnote stellen. Darf ich das einfach so oder müsste ich dafür ein Gewerbe anmelden? wenn ja, welches?
Ich schätze, dass der Betrag 300 Euro nicht übersteigen wird. Eine Einkommensteuererklärung müsste ich aber erst abgeben, wenn meine zusätzlichen Einnahmen 730 Euro pro Jahr übersteigen. Ist das richtig? D.h. Kann ich für diese einmalige Leistung eine Honorarnote stellen und muss dies bei der Arbeitnehmerveranlagung nicht angeben? Muss ich sonst etwas beachten?
Ich danke Ihnen herzlich für eine Antwort! |