Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Claudia am 29.06.2015 16:16
 


THEMA:  Lektoratsleistung auf Honorarnotenbasis

Guten Tag,

 

ich bin angestellte Lektorin und hätte nun die möglichkeit außerhalb meiner Anstellung einmalig ein Lektorat für einen Auftraggeber durchzuführen. Dafür würde ich einen Honorarnote stellen. Darf ich das einfach so oder müsste ich dafür ein Gewerbe anmelden? wenn ja, welches?

Ich schätze, dass der Betrag 300 Euro nicht übersteigen wird. Eine Einkommensteuererklärung müsste ich aber erst abgeben, wenn meine zusätzlichen Einnahmen 730 Euro pro Jahr übersteigen. Ist das richtig? D.h. Kann ich für diese einmalige Leistung eine Honorarnote stellen und muss dies bei der Arbeitnehmerveranlagung nicht angeben? Muss ich sonst etwas beachten?

Ich danke Ihnen herzlich für eine Antwort!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 29.06.2015 19:50
 


THEMA:  Lektoratsleistung auf Honorarnotenbasis

Sie brauchen in dem Fall kein Gewerbe, keine Einkommensteuererklärung und auch nicht bei der Arbeitnehmerveranlagung anführen.

www.steuerberatung-weiss.at

 

Verfasst von: Tina am 27.09.2015 00:45
 


THEMA:  Lektoratsleistung auf Honorarnotenbasis

Hallo,

bei mir ist der Fall aehnlich, der Betrag aber groesser: Ich werde als Lektorin 4000 EUR pro Jahr hinzuverdienen. Ansonsten bin ich Angstellte (50%). Die Honorarnote (2 mal 2000 EUR) muss ich bei der Steuererklaerung angeben. Werden diese Honorare besteuert? Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze?

 

Vielen Dank!

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.16.69.143 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.